Rückkaufswert Lebens- uns Rentenversicherungen

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Sirina

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Hallo ihr lieben,
habe gestern eine info bekommen der ich natürlich direkt nachgegangen bin. falls es, so wie ich, einige nicht mitbekommen haben wollte ich es hier erwähnen.

es gibt ja die vielen netten versicherungen die uns teilweise aufgeschwätzt werden, aus denen wir leider nur mit verlusten wieder rauskommen.
wenn man eine versicherung kündigt bekommt man ja nur einen rückkaufswert erstattet. der bundesgerichtshof hat dies nun für unzulässig erklärt.
in dem urteil geht es, soweit ich das verstanden hab nur um lebens. und rentenversicherungen. laut dem urteil steht jedem der die versicherung vorzeitig kündigt einen mindestrückkaufwert zu. dieser entspricht knapp der hälfte des betrages den man eingezahlt hat.

http://www.vzhh.de/versicherungen/245281/nachschlag-fuer-millionen.aspx

http://www.vzhh.de/versicherungen/30135/geld-zurueck-fuer-millionen.aspx

ich habe mir das musterschreiben runtergeladen und werde auch mein glück versuchen. das gute ist, man schickt dieses schreiben in kopie an die verbraucherzentrale in hamburg die dann einem auch zur seite stehen.
 
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