Ab heute fängt mein Leben an... (Sheba23 Tagebuch)

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mist, wir hätten alle ne kollekte machen sollen, damit sheba einen ordentlichen anwalt bekommt!
 
Weisst du vielleicht ob ich jetzt Vorbestraft bin und wie lange? Bzw wann das wieder aus dem Leumund verschwindet?

In Deutschland wärest Du vorbestraft.
Die Tilgungsfrist betrüge 10 Jahre bei Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafen, Strafarreste oder Jugendstrafen eingetragen sind.

LG
Dio
 
Hallo Sheba!
Das tut mir wirklich sehr leid für Dich, was Du so schreibst, bist Du wirklich an ein besonderes Exemplar des anwaltlichen Berufsstandes geraten :-(

Auch in Österreich bist Du jetzt vorbestraft. Sofern in der Probezeit nichts neues vorfällt, beginnt die Tilgungsfrist mit der Rechtskraft des Urteiles. Bei einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr beträgt die Tilgungsfrist 5 Jahre.
Die Polizei und die Gerichte sehen die Verurteilung dann noch weitere 2 Jahre, das Leumundszeugnis ist dann aber wieder "sauber".

LG
Kena
 
mist, wir hätten alle ne kollekte machen sollen, damit sheba einen ordentlichen anwalt bekommt!

An eine Kollekte habe ich eben auch gedacht...
Ich würde was spenden...
ehrlich! Ich meine das ernst!

Gruß Muddl
 
@ Wühli & Muddl


Ihr seid echt lieb, dankeschön - aber sowas würde ich sowieso nie annehmen :) Ich werd schon klar kommen irgendwie...das Leben geht ja weiter...-
 
ich hatte dich gefragt woher du die ware hattest???
da muss man das doch rückverfolgen können dass du die net kanntest, bzw, wurden die net befragtß
 
die hatte sie auf dem flohmarkt gekauft. da bekommt man nicht mal nen bon dafür. das ist echt dumm gelaufen. und den verkäufer merkt man sich ja nicht.
 
ähhhhh und wie kommt die polizei dann drauf dass sie davon wusste? bzw. dass es genau diese gestohlene ware ist???
 
tja, sheba war in der beweispflicht. sie konnte nciht nachweisen, dass sie die ware dort gekauft hat. außerdem war ihre pflichtverteidigerin unfähig!!!
 
haben wir nicht nen juristen hier im forum, der die sache mal prüfen kann?
sollten mal einen aufruf starten
 
Muss Euch enttäuschen, jetzt kann man eigentlich kaum noch was machen. I'm Verfahren hätten Beweisanträge gestellt werden müssen, was vermutlich nicht gemacht wurde. Außerdem hätte Berufung angemeldet werden müssen, jetzt ist das Urteil rechtskräftig, also game over.
Eine Wiederaufnahme wird wohl kaum möglich sein. Für näheres müsste man den Akt kennen.
LG
Kena
 
Hi,

also mit Rechtsstaat hat das wirklich nichts mehr zu tun...was soll denn so ein Schwachsinn?! Sheba, das tut mir wahnsinnig leid.....mir fällt dazu gar nichts ein. Aber da du ja nun anscheinend eh vorbestraft bist unds so und so nimmer schlimmer kommen kann....haste dir schon mal überlegt mit dem Baseballschläger bei deiner Pflichtverteidigerin vorbei zu schauen? So ne blöde Kuh, echt.....da fehlen mir die Worte......

Nucki
 
warum bist du nicht in berufung gegangen sheba?
 
zum Polizisten, der hat den Jungen aus einer Entfernung von 1,8m in den Rücken geschossen.


Mann Goldie, was müssen da erst die Eltern des Jungen empfinden??!!
Die wandern bestimmt aus und geben Ihre Nationalität ab. :-x

Aber auch bei uns werden Steuersünder wesentlich höher bestraft als ein Vergewaltiger. Wenn der Vergewaltiger dann noch der Kirche angehört, braucht er ja nur zu beichten, 3 Ave-Maria beten und wupps! - der Herr vergibt den reuigen Sündern. ... Bis zur nächsten beichte...:twisted:

Und die Opfer? - " ach die Opfer.... die haben eben Pech gehabt.." Ich könnte spucken vor Wut, wie ungerecht das alles ist!

Liebe Grüße
Muddl
 
*den kopf schüttelt*

ich glaub, ich wandere aus!
oder wir gründen einen eigenen Staat!
 

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