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fussel
Guest
Es ist aber meine Meinung dazu.
Und das ist ne Meinung des ABDA:
http://www.abda.de/831.html
Welches Interesse hat also ein Arzt, der sowas einfach mal befürwortet?
Und das ist ne Meinung des ABDA:
http://www.abda.de/831.html
...dass der Handel mit den genannten Produkten nach dem Arzneimittelgesetz ein Straftatbestand ist, der mit Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe geahndet werden kann.
Welches Interesse hat also ein Arzt, der sowas einfach mal befürwortet?
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