Hallo tester!
SBD = niedriger GI (Glyx) + fettarm
Obst ist in Phase I gar nicht erlaubt, erst ab Phase II.
GI Honigmelone = 65
GI Wassermelone = 72
Beide haben 5 g KH pro 100 g.
Nach der SBD wäre also beides zu GI-hoch.
Dabei geht es eigentlich um die Blutzuckerreaktion. Die kann man jedoch viel besser über die GL (Glykämische Last) einschätzen.
Nähere Infos dazu siehe z. B. unter [DLMURL]http://www.preventionfirst.de/downloads.htm[/DLMURL] (Glykämischer Index).
Bei Logi wird empfohlen, eine GL von 19 bei einer Mahlzeit nicht zu überschreiten (dann ist die Blutzuckerreaktion noch einigermaßen im Rahmen).
Das wären bei der Honigmelone knapp 600 g, bei der Wassermelone gut 500 g. Wenn die Blutzuckerreaktion noch im grünen Bereich bleiben soll: ca. 300 g Honigmelone, ca. 250 g Wassermelone.
Wenn man andere KH-haltige Sachen dazu isst, müsste man die natürlich mitberücksichtigen.
Der Schinken ist auf der Liste zu Phase I (gem. Buch) weder auf der Dürfen- noch auf der Meiden-Seite aufgeführt. Kochschinken ist erlaubt, hat 4 g Fett pro 100 g. Anderer Schinken dürfte wesentlich fettreicher sein und deshalb nicht erlaubt sein. Schwarzwälder Schinken hat ca. 19 g Fett, geräucherter Schinken ca. 29 g Fett pro 100 g (wahrscheinlich mit Fettrand gerechnet?).
Viele Grüße
Ute
PS: Ich würde das mit dem Fett aber nicht so eng sehen. So schlecht sind tierische oder gesättigte Fette nicht. Viele berichten, dass sie mit mehr Fett besser abnehmen.