Enthält aber natürlich die anderen Süßstoffe Cyclamat und Saccharin:
Aspartam (E 951):
Süßstoff aus zwei synthetisch hergestellten Eiweißbausteinen (Phenylalanin und Asparaginsäure), die
mit dem Fuselalkohol Methanol („Holzgeist“) verbunden sind. Problematisch bei Patienten mit der
angeborenen Stoffwechselkrankheit PKU (Phenylketonurie), bei Verwendung dieses Süßstoffes muss
daher auf die Anwesenheit einer Phenylalaninquelle hingewiesen werden. Auch allergische Reaktionen
sind möglich.
Der ADI- Wert liegt bei 40 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht, für brennwertverminderte Erfrischungsgetränke
gilt ein Höchstwert von 600 mg/Liter
Cyclamat (E 952):
Künstlicher Süßstoff, der im Darm mancher Menschen zu Cyclohexylamin, welches bei Ratten zu
Hodenschädigung führen kann, umgewandelt wird. Der Umfang dieser Umwandlung hängt von der
Darmflora ab und kann bis zu 100% betragen. In den USA verboten. Der ADI- Wert liegt bei 7 Milligramm
je Kilogramm Körpergewicht, für brennwertverminderte Erfrischungsgetränke gilt ein Höchstwert
von 400 mg/Liter.
Saccharin (E 954):
Künstlicher Süßstoff, der einigen Studien zufolge bei sehr hoher Belastung Tumore im Harntrakt
männlicher Ratten hervorrufen kann. In der Futtermittelverordnung auch als appetitstimulierendes
Masthilfsmittel für Schweine zugelassen. Der ADI- Wert liegt bei 5 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht,
für brennwertverminderte Erfrischungsgetränke gilt ein Höchstwert von 80 mg/Liter.
Nur der Vollständigkeit halber